Ich kündige! Aber wie geht das eigentlich genau?
Hier erfährst du, was auf jeden Fall in ein Kündigungsschreiben gehört, was du weglassen kannst, und was du sonst noch beachten musst, wenn du deinen Job kündigen möchtest. Musteranschreiben inklusive!
Es ist soweit, du hast den neuen Job in der Tasche, der Vertrag ist unterschrieben – was nun? Den Job zu kündigen, ist manchmal gar nicht so einfach, wie man es sich vorgestellt hat. Da es auch emotional eine ganz schöne Herausforderung werden kann, hilft es, wenn du dich mit den Rahmenbedingungen auskennst.
Neben den verpflichtenden gesetzlichen Regelungen und Fristen gibt es eine Art ungeschriebene Etikette, an der du dich orientieren kannst, es aber selbstverständlich nicht musst. Hier findest du einen Überblick, praktische Tipps und ein Musteranschreiben.
Welche Kündigungsfrist gilt für den Arbeitsvertrag?
Willst du deinen Job kündigen, solltest du zunächst einmal herausfinden, an welche Frist du zu gebunden bist. Vermutlich ist in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, welche Kündigungsfrist gilt. Häufig sind es entweder vier Wochen oder drei Monate zum Monats- oder Quartalsende. Diese Fristen sind bindend, für dich und für deine:n Arbeitgeber:in.
Sollte es keine vertragliche Regelung geben, gelten die gesetzlichen Fristen aus § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In diesem Fall kannst du in der Regel unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen.
Es gibt zwei Ausnahmen. Während der vertraglich vereinbarten Probezeit von maximal sechs Monaten können beide Seiten den Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Wenn besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, kannst du deinen Arbeitsvertrag zudem möglicherweise fristlos kündigen. Zu diesen schwerwiegenden Gründen gehören zum Beispiel Arbeitsschutzverletzungen, Gewalt, sexuelle Belästigung oder unpünktliche Zahlungen.
Egal welche Regelung bei dir gilt: Achtung, das Zustelldatum der Kündigung zählt für die Wahrung der Frist. Was genau du hierzu beachten solltest, findest du weiter unten.
Egal welche Regelung bei dir gilt: Achtung, das Zustelldatum der Kündigung zählt für die Wahrung der Frist. Was genau du hierzu beachten solltest, findest du weiter unten.
Kündigung: Schriftlich – und auf Papier
In § 623 BGB heißt es: "Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen." Klingt kompliziert, bedeutet einfach nur: Du kommst nicht drumherum, ein förmliches Anschreiben vorzubereiten und es auszudrucken. Weder eine mündlich ausgesprochene Kündigung noch eine E-Mail sind gültig.
Was gehört in die Kündigung?
Keine Sorge, die formalen Anforderungen an ein Kündigungsschreiben halten sich in Grenzen. Das absolute Minimum umfasst folgendes.
- Name + Anschrift der Firma
- Empfänger:in der Kündigung mit vollem Namen sowie Funktionsbezeichnung
- Datum
- Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrags
- Text:
Sehr geehrte:r Empfänger:in,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom TT:MM:JJJJ fristgerecht zum TT:MM:JJJJ. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung schriftlich und stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. - Grußformel: Mit freundlichen Grüßen
- Eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachnamen
Wenn du möchtest, füge nach der Bitte um Bestätigung und Zeugnis noch einen Dank ein: Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen alles Gute.
Was gehört nicht in die Kündigung?
Ganz egal, wie hoch die Emotionen vielleicht kochen, die Kündigung selbst ist im Grunde ein sehr sachlicher und formaler Vorgang. Hier ist weder Platz für ein schlechtes Gewissen à la “Es tut mir sehr leid, dass ich zu diesem ungünstigen Zeitpunkt kündigen muss”, noch für eine Abrechnung mit ungeliebten Kolleg:innen oder Vorgesetzten. Halte dein Anschreiben lieber kurz und formuliere dein Anliegen klar und deutlich. Wenn du darüber hinaus Klärungsbedarf haben solltest, suche gegebenenfalls das persönliche Gespräch.
Wie stellst du sicher, dass deine Kündigung pünktlich ankommt?
Damit bei deiner Kündigung alles glattläuft, musst du sicherstellen (und im Streitfall auch nachweisen können), dass dein Kündigungsschreiben fristgerecht angekommen ist. Das geht am einfachsten, indem du die Kündigung persönlich überreichst, oder sie per Einwurf-Einschreiben mit der Post verschickst. Wenn du den persönlichen Weg wählst, lass dir den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigen und achte darauf, dass das richtige Datum angegeben ist. So kannst du ganz sicher sein, dass nicht aufgrund formeller Fehler Ärger entsteht.
Was empfiehlt die Etikette?
Nachdem du alle wirklich relevanten Punkte kennst, bleibt die Frage offen, was du sonst noch tun solltest und könntest, um deinen Abschied so angenehm wie möglich zu gestalten.
Suche das Gespräch
Besonders, wenn du deine Kündigung persönlich übergibst, kannst du die Gelegenheit für ein Gespräch nutzen. Aber auch beim Postweg empfiehlt es sich, dass du vorab das Gespräch mit deinem:r Vorgesetzten suchst. Dabei hilft es gegen mögliche Nervosität, wenn du dich auf diese drei Themen vorbereitest.
Das Warum
Du musst nicht zwingend einen Grund für deine Kündigung nennen. Und du musst selbstverständlich nicht den wahren Grund nennen, oder alle Gründe im Detail aufführen. Wenn es dir ein persönliches Anliegen ist, nenne möglichst sachlich und kurz den Grund für deine Entscheidung. Du kannst aber auch ganz einfach auf “neue berufliche Herausforderungen” verweisen, ohne weiter darauf einzugehen.
Ein Danke
Bedanke dich für die Zeit im Unternehmen, das Vertrauen in dich und die Möglichkeiten, die du dort hattest. Das fühlt sich nicht 100-prozentig richtig an? Wäge ab, was dir wichtig ist. Bedenke dabei, dass zwischen der Kündigung und dem letzten Arbeitstag meist noch einige Wochen, wenn nicht Monate liegen. Gestalte diese Zeit für dich so angenehm wie möglich.
Die restliche Zeit
Wenn möglich, überlege dir, wie du deine Übergabe strukturieren kannst. Wer könnte Projekte oder angefangene Aufgaben übernehmen und wie viel Zeit ist für einen reibungslosen Ablauf nötig? Selbst wenn es dann doch anders kommt, so hast du gezeigt, dass es dir wichtig ist, wie du deinen Arbeitsplatz und dein Team verlässt. Sprich auch an, wie viel Urlaub du noch hast, und wann du ihn gerne nehmen möchtest.
Man sieht sich immer zwei Mal
Du hast nun alles so vorbereitet, dass du dich höflich und respektvoll aus dem Job und von deinem Team verabschieden kannst. Was bleibt jetzt noch? Wenn die Umstände es erlauben, erledige deine Arbeit bis zum letzten Tag, dann hinterlässt du den bestmöglichen Eindruck. Und, egal wie abgedroschen es klingt, man sieht sich nunmal wirklich oft mehr als ein Mal im Leben. Besonders, wenn man in derselben Branche oder Stadt arbeitet. So kannst du jedem künftigen Zusammentreffen entspannt entgegenblicken.
Falls du noch keinen neuen Job hast, kann es nötig sein, dass du dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldest. Und wenn du noch auf der Suche bist, findest du unsere Jobangebote hier.
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